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Laut Gesetzgeber besteht für Jugendliche unter 18 Jahren, die Möglichkeit eines längeren Aufenthaltes als 24:00 Uhr in Discotheken oder Tanzlokalen wenn sie einen Aufsichtpflichtberechtigten dabei haben, mit der von den Eltern ausgefüllten Aufsichtspflichtübertragung. Für Dokumentvorlage und Erklärung bitte Button klicken. |